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   LG Baden-Baden, 01.12.1999 - 1 Qs 188/99   

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LG Baden-Baden, 01.12.1999 - 1 Qs 188/99 (https://dejure.org/1999,19623)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 01.12.1999 - 1 Qs 188/99 (https://dejure.org/1999,19623)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 1 Qs 188/99 (https://dejure.org/1999,19623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 372
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Kehl, 29.07.2020 - 2 Cs 208 Js 18485/19

    Wirksamkeit der unmittelbaren Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten für

    Zwar ist es zutreffend, dass der Zustellungsbevollmächtigte konkret (namentlich) benannt werden oder zumindest bestimmbar sein muss (vgl. LG Baden-Baden, Beschluss vom 01.12.1999 - 1 Qs 188/99, NStZ-RR 2000, 73, und OLG Dresden, Beschluss vom 02.10.2014 - 1 Ws 214/14 -, StV 2016, 219, wobei zu bemerken ist, dass die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Fälle mit dem hier vorliegenden nicht vergleichbar sind, weil dort die Beschuldigten die Zustellungsvollmacht selbst unterzeichnet hatten), und zudem in der Praxis der Beschuldigte ohnehin regelmäßig die von den Strafverfolgungsbehörden "vorgeschlagene" Person bevollmächtigt, so dass es als reine Förmelei anmuten könnte, wenn die "gewünschte" Zustellungsvollmacht erst über den "Umweg" einer sogenannten - vom LG Offenburg (Beschluss vom 29.09.2015 - 3 Qs 84/15 -, nicht veröffentlicht) für zulässig erachteten - Vorratsanordnung (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2005 - 622 Qs 8/05 -, NStZ 2006, 719) zur Erteilung einer Zustellungsvollmacht nach § 132 Abs. 1 StPO in Verbindung mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erreicht wird.
  • LG Berlin, 03.11.2011 - 526 Qs 22/11

    Zustellung eines Strafbefehls: Mitarbeiter des Hauptzollamts als

    Ferner fehlt es an einer Annahme der Erteilung der Zustellungsvollmacht durch den Zustellungsbevollmächtigten, Herrn N. Die Wirksamkeit einer Zustellungsvollmachterfordert es, dass das Einverständnis desjenigen, der zum Zustellungsbevollmächtigten bestellt werden soll, in geeigneter Weise festgestellt und aktenkundig gemacht worden ist (vgl. LG Baden-Baden, Beschluss vom 01. Dezember 1999, 1 Qs 188/99 - juris, NStZ-RR 2000, 372 ff.).
  • LG Karlsruhe, 16.01.2024 - 16 Qs 6/24

    Unwirksame Zustellungsbevollmächtigung bei dynamischem Verweis auf nicht

    Voraussetzung für eine wirksame Bevollmächtigung in solchen Fällen ist allerdings, dass in der Zustellungsvollmacht eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person bezeichnet wird (OLG Dresden (1. Strafsenat), Beschluss vom 02.10.2014 - 1 Ws 214/14 = StV 2016, 219-220; LG Baden-Baden, Beschluss vom 1.12.1999 - 1 Qs 188/99 = NStZ-RR 2000, 372, 373).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.2022 - 1 Ws 20/22

    Anforderungen an die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht

    Aus dem Schriftstück muss insofern erkennbar sein, vom wem es herrührt, wer zum Bevollmächtigten erklärt werden soll - wobei eine individualisierbare Angabe genügen soll (LG Baden-Baden, Beschluss vom 01. Dezember 1999 - 1 Qs 188/99 -, juris) - sowie für welches konkrete Verfahren Zustellungen bewirkt werden können.
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